Abtretungsfähig sind:
- gegenwärtige und künftige Forderungen
- noch nicht fällige Forderungen
- bestrittene Forderungen
- Forderungen aus ein- oder zweiseitigen Verträgen
- Forderungen aus unerlaubten Handlungen (OR 41 ff.)
- Forderungen aus ungerechtfertigter Bereicherung (OR 62 ff.)
- Familienrechtliche Forderungen, sofern nicht höchstpersönlich
- Erbrechtliche Forderungen
- Sachenrechtliche Forderungen
Weiterführende Informationen
- Zu künftigen Forderungen
- Zu den Rechtstiteln