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Zession

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Factoringvertrag

Rechtsgebiet:
Zession
Stichworte:
Zession
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Begriff

Der Factoringvertrag ist die Verpflichtung des Zedenten, gegenwärtige und künftige Forderungen dem Factor (Zessionar) abzutreten, damit dieser seine Leistungen (Bevorschussung des Debitorenbestandes, Führung der Debitorenbuchhaltung, Mahnwesen und Inkasso); beim echten Factoring beinhaltet der Factoringvertrag ein Forderungskauf, beim unechten Factoring eine Sicherungszession.

Leistungs-Elemente

Im Factoringvertrag werden in der Regel versprochen:

  • Factor (Zessionar)
    • Bevorschussung der Forderungssumme (in der Regel 80 %)
    • Führung Debitorenbuchhaltung
    • Mahnwesen
    • Inkasso der abgetretenen Forderungen (Zession)
    • Begleichung der Restsumme bei Bezahlung durch den Debitorenschuldner
    • Übernahme des Delkredererisiko (= echtes Factoring / non recourse factoring)
      • =   Verpflichtung des Factors, bis zu einer bestimmten Limite das Risiko der Zahlungsunfähigkeit der Debitorenschuldner zu tragen (Tragung Solvenzrisiko)
  • Unternehmen (Zedent)
    • Entgelt an Factor
      • Factoringkommission
    • Entschädigung für die Bevorschussung an Factor
      • Factoringzins (kontokorrentmässige Berechnung)

» Weiterführende Informationen zu Leistungs-Elemente Factoringvertrag

Echtes Factoring

Charakteristika

  • Erwerb der Debitoren durch den Factor nach den Regeln des Kaufrechts (Forderungskauf), aber hinsichtlich der Gewährleistung nach des Zessionsrechts (volle Risikotragung)
    • Kein Rückgriff des Factors auf den Zedenten bei Uneinbringlichkeit der Debitorenforderung(en)
  • Führung der Debitorenbuchhaltung
  • Weitere vereinbarte Dienstleistungen

Elemente

  • siehe vorn

Ablauf

  • Ordentliche Verhältnisse / vertragsgemäss Abwicklung
    • Abwicklung über ordentlichen Zahlungsverkehr (Debitoreneingänge auf vereinbartem Bankkonto)
    • Stille Zession (keine Notifikation)
  • Eintritt ausserordentlicher Verhältnisse
    • Notifikation

Zessionsbeurteilung

  • Im Beanspruchungsfalle der Zession Wandelung in einer Zession zahlungshalber
  • Zessionar trägt kein Bonitätsrisiko
  • Inkasso und Verrechnung der eingehenden Debitorenzahlungen mit dem Schuldsaldo erfolgen nur notfalls
  • Im Regelfall keine Notifikation (stille Zession zur Vermeidung negativer Bonitätsrückschlüsse)

Unechtes Factoring

Unterscheidung vom Echten Factoring

  • Factor übernimmt kein Delkredererisiko

Elemente

  • Darlehen mit Sicherungszession
      • Vorbehalt des Recht zur Rückzession an den Erstzedenten
  • Übliche Factoring-Dienstleistungen

Ablauf

  • Inkassoerfolg
      • Verrechnung des einkassierten Betrages mit der Darlehensforderung des Factors
  • Inkassomisserfolg
      • Rückzession an den Zedenten

Zessionsbeurteilung

  • Fiduziarische Zession (Sicherungszession), da der Factor die Forderungen nicht käuft, sondern sich sicherheitshalber abtreten lässt

» Weiterführende Informationen zu Unechtes Factoring

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