LAWINFO

Zession

QR Code

Globalzessionskredit

Rechtsgebiet:
Zession
Stichworte:
Zession
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Begriff

Der Globalzessionskredit ist ein Kredit, mit welchem der Zeitraum zwischen Einkauf und Vertrieb resp. Rückzahlung aus den Umsatzerlösen überbrückt wird; es handelt sich um ein fiduziarisches Sicherungsgeschäft

Zessionskredit-Bedeutung

Der Rückgang des Gebrauchs der Wechsel führte dazu, dass die Kreditnehmer anstatt Wechsel (Diskontkredit) mehr Buchforderungen (Zessionskredit) dem Kreditgeber als Sicherheiten zedieren. 

Stellung Kreditgeber / Kreditnehmer

Der Zessionskreditgeber (Bank) ist trotz notifizierter und anerkannter Zession in abhängiger, schwacher Position. Der Zessionskreditnehmer wird oft zu fest eingeschränkt (Abtretung auch künftiger Forderungen, unbeschränkte Globalzession usw.). Beide Parteien wünschten sich mehr Rechtssicherheit und wirtschaftliche Risikofreiheit. 

Der Zessionskredit ist also für beide nicht optimal: Befindet sich der Zessionskreditnehmer in einer Sonnenschein-Situation, so bräuchte es die Zessions-Sicherheit nicht. Bewegt er sich dagegen in stürmischen Gewässern, schüttelt dies beide, den Kreditgeber und den Kreditnehmer.

Es handelt sich also um ein eher friktionsbelastetes Rechtsgeschäft der Parteien.

Anforderungen

Die Banken stellen an Kreditnehmer, Betrieb und Branche hohe Anforderungen, nämlich:

  • Unternehmen
    • Kreditnehmer mit Handelsregistereintrag
      • Ziel: Möglichkeit zur Konkursbetreibung
    • Buchführungspflicht
    • Ordentliche Buchführung
    • Befriedigende Vorjahres-Bilanz- und Jahresabschluss-Daten
    • Branche mit Zukunftschancen
  • Organe
    • Persönliche Integrität
    • Zuverlässigkeit

Kreditqualifikation

Der Zessionskredit ist ein sog. „Vertrauenskredit“. Er wird daher von der Bank oft eingestuft als:

  • streng überwachter Kredit

Der hohen Risiken und des Kontrollaufwandes wegen wird der Zessionskredit bei den Banken als sog. „Subsidiaritätskredit“ behandelt.

Verträge

Für die Begründung eines Zessionskredits werden in der Regel folgende Verträge geschlossen:

  • Kreditvertrag (auch: Krediteröffnungsvertrag)
  • Treuhandvertrag (pacta fiduciae)
  • u.U. Auftrag
  • (Global-)Zessionsvertrag

Je nach dem Formularwerk des Kreditgebers kann es sein, dass die Verträge in einem Dokument Niederschlag finden. 

Nebenpflichten

Dem Kreditnehmer auferlegte Nebenpflichten:

  • Keine Drittbanken
    • Der Kreditgeber muss die einzige Bankverbindung des Kreditnehmers sein
  • Geschäftsverkehrspflicht
    • Der Kreditnehmer hat seinen gesamten Geschäftsumsatz über die Konten beim Kreditgeber abzuwickeln
    • Weiterleitungspflicht für allfällige Postcheckkonto-Eingänge auf das betreffende Bankkonto
    • Einzahlungspflicht für Bareingänge
  • Sicherstellung Debitorenzahlungs-Verkehrs auf die Bankkonti bei der Kreditgeberin
    • Kontohinweis auf der Faktura
    • Einzahlungsscheine zugunsten Konto / Konti bei der Kreditgeberin
    • ev. spezielle Bankverbindungsanzeige
  • Zustellung Debitorenliste für Evidenthaltung der Globalzession
    • Sicht Kreditnehmer
      • Pflicht zur monatlichen oder quartalsweisen Einreichung der Debitorenliste mit den gegenwärtigen Debitorenstand
    • Sicht Kreditnehmer

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.