Einleitung
Da die Globalzession als Instrument zur Sicherung des Kreditgebers (meistens eine Bank) rechts- und sachbedingt den Bezug zum Kreditnehmer nicht verliert, sind die Rechte und Pflichten im Konkurs des Zedenten nicht identisch mit jenen im Konkurs des Zessionars. Entsprechend haben die materiell-rechtlichen Voraussetzungen unterschiedlich nach Partei (Zedent oder Zessionar) erläutert zu werden; identisch ist indessen die Disposition in verfahrens-rechtlicher Hinsicht:
- Konkurseröffnung / Auswirkungen
- Problemstellung
- Konkursverwalter-Entscheide
- Konkursinventar / Verwertung
- Anerkennung Globalzession
- Nichtanerkennung Globalzession
- Kollokationsplan
- Verteilung
Weiterführende Informationen
- SchKG-Abtretung | schkg-abtretung.ch
- Vertrag im Konkurs | vertrag-im-konkurs.ch