Hinsichtlich der von den Drittschuldnern (Debitoren) bereits der Bank bezahlten Debitorenforderungen kommt die Konkursverwaltung, will sie die Inkassoerlöse heraus verlangen, nicht umhin eine ordentliche Klage gegen die Bank auf Herausgabe der bei ihr eingegangenen Zahlungen aus der anzufechtenden Globalzession zu führen.
Vorgehen, Strategie und Taktik der Konkursverwaltung müssen im konkreten Einzelfall beurteilt werden.
Hinsichtlich der noch nicht bezahlten Debitorenforderungen
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