Bei der Zession und insbesondere bei der Globalzession ergeben sich folgende Probleme:
Beständigkeit der Zession bzw. der Globalzession
- Zulässigkeitsprobleme
Zugehörigkeit der (Debitoren-)Forderungen infolge Sicherungsübertragung
- Rechtsansprüche
- Zedierte Drittforderungen stehen – wenn sie dies tun (siehe Beständigkeitsmängel nachfolgend) – dem Zessionaren (Bank) zu
- Zedent (Gemeinschuldner bzw. Konkursmasse) hat nur einen obligatorischen Rückforderungs- bzw. Mehrerlösablieferungs-Anspruch aus einem treuhandähnlichen Verhältnis
- Inventaraufnahme
- Aufnahme Debitorenforderungen oder nur Rückzessionsanspruch bzw. Mehrerlösablieferungsanspruch
- Konkursinventar / Verwertung
- Koordination Konkursinventar und Kollokationsplan
- Kollokation
Geltendmachung der Beständigkeitsmängel
- Nichtigkeit
- Anfechtbarkeit