Der Kollokationsplan des Sicherungszessionars (Bank) basiert auf dem gleichen Vorgehens-Meccano wie beim Konkurs des Kreditschuldners: 1. Forderungseingabe, 2. Erwahrung der Forderungseingabe, 3. Kollokationsentscheid und 4. Kollokationsplanauflage sowie 5. ggf. Kollokationsprozess (Eigenkollokationsklage des ganz oder teilweise abgewiesenen Gläubigers oder Drittkollokationsklage eines sich durch die Zulassung des Kreditschuldners zurückgesetzt fühlenden Mitgläubigers).
Nachfolgend werden die folgenden zwei wesentlichen Punkte herausgegriffen: