LAWINFO

Zession

QR Code

Konkurseröffnung / Auswirkungen

Rechtsgebiet:
Zession
Stichworte:
Zession
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Konkurseröffnung über den Kreditgeber (Bank / Zessionar) bewirkt folgende Situation:

Zessionar hat die Zessionsforderungen abgetreten erhalten

  • Abtretung als abstraktes Rechtsgeschäft
    • Ohne andere Rechtsgeschäftsausgestaltung ist vom Abstraktionsprinzip auszugehen, wonach die Abtretung (Verfügungsgeschäft) unabhängig von der Gültigkeit des Verpflichtungsgeschäfts wirksam ist.
  • Abtretung nach Kausalitätsgrundsätzen
    • „Die kausale Gestaltung der Zession hat im Konkurs des Zessionars Folgen zu Gunsten des Zedenten“ (vgl. KLEYLING THOMAS F., Zession – unter besonderer Berücksichtigung der Globalzession – und Forderungsverpfändung als Mittel zur Sicherung von Krediten, Basel 1979, S. 120)

Zedent hat vom Zessionar die Kreditmittel (ganz oder teilweise) ausbezahlt erhalten

  • Wirtschaftliche Betrachtungsweise
    • Im Falle einer Übersicherung läuft der Zedent im Konkurs des Zessionars Gefahr, im Umfang der Überdeckung zu Verlust zu kommen
  • Rechtliche Betrachtungsweise
    • Die fiduziarische Abtretung bewirkt, dass der Zessionar Eigentümer des Anspruchs wird
    • Der Rückforderungsanspruch des Fiduzianten (Zedenten) ist rein obligatorischer Natur
  • Problemstellung

Hat der Fiduziant (Zedent) trotz bloss obligatorischer Natur des Rückforderungsrechts einen Aussonderungsanspruch?

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.