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Zession

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Parteien

Rechtsgebiet:
Zession
Stichworte:
Zession
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei einer Zession sind immer zwei Parteien, unter Berücksichtigung des Grundverhältnisses der abzutretenden Forderung drei Parteien, beteiligt:

Die Abtretung zielt auf einen Gläubigerwechsel, ein Rechtsgeschäft alleine zwischen altem und neuem Gläubiger:

  • Der Schuldner ist nicht Partei des Verfügungsvertrages, auch nicht an dem allenfalls voraus geschlossenen Verpflichtungsgeschäft.
  • Der Schuldner hat nicht mitzuwirken.
  • Der Schuldner hat weder ein Genehmigungsrecht, noch eine Genehmigungspflicht.

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