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Zession

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Stille Zession

Rechtsgebiet:
Zession
Stichworte:
Zession
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei der Stillen Zession wird die Abtretung den (Debitoren-)Schuldnern nicht angezeigt. 

Der Zessionar (Kreditgeber) trägt das Risiko für den Fall, dass die (Debitoren-) Schuldner direkt dem Zedenten (Kreditschuldner) bezahlen, v.a. dann wenn er den Zahlungsfluss zu einer anderen Zahlstelle bzw. zu einem Kreditgeber leitet und so die meistens in den Kreditverträgen vorhandene „Geschäftsverkehrspflicht“ verletzt. – Hat der Zedent die gleichen Forderungen sogar dem anderen Kreditgeber abgetreten, liegt eine unerlaubte sog. Mehrfachzession“ vor.

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