Definition
- Unterstützungspflicht = Den Zedenten (bisheriger Gläubiger) trifft die Unterstützungsobliegenheit, den Zessionaren (neuer Gläubiger) mit Informationen und Dokumenten zu unterstützen
Herausgabe notwendiger Beweismittel
- Schuldurkunde
- Pfandurkunde
- begleitende Dokumente wie Lieferscheine, Rapporte, Rechnungen, Korrespondenzen etc.
Beweismittelbeschaffung
- Beschaffung von Beweismitteln, mit denen der Zessionar usanzgemäss rechnen durfte, durch den Zedenten
Informationspflicht
- Erteilung der notwendigen Schlüsse im Rahmen des Üblichen
Rechtsnatur
- Dispositive Natur der Unterstützungspflicht
Verletzung der Unterstützungspflicht
- Die Nichtgewährung der Unterstützung durch den Zedenten führt zu seiner Schadenersatzpflicht