Unterstützungspflicht des Zedenten (OR 170 Abs. 2)
Definition
Unterstützungspflicht = Den Zedenten (bisheriger Gläubiger) trifft die Unterstützungsobliegenheit, den Zessionaren (neuer Gläubiger) mit Informationen und Dokumenten zu unterstützen
Herausgabe notwendiger Beweismittel
Schuldurkunde
Pfandurkunde
begleitende Dokumente wie Lieferscheine, Rapporte, Rechnungen, Korrespondenzen etc.
Beweismittelbeschaffung
Beschaffung von Beweismitteln, mit denen der Zessionar usanzgemäss rechnen durfte, durch den Zedenten
Informationspflicht
Erteilung der notwendigen Schlüsse im Rahmen des Üblichen
Rechtsnatur
Dispositive Natur der Unterstützungspflicht
Verletzung der Unterstützungspflicht
Die Nichtgewährung der Unterstützung durch den Zedenten führt zu seiner Schadenersatzpflicht