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Zession

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Übersicherung

Rechtsgebiet:
Zession
Stichworte:
Zession
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Es kann die Situation bestehen, dass der Kreditgeber durch die Globalzession übersichert ist. Dies ist der Fall, wenn die Sicherheitsmarge zu hoch ist: 

  • Vorliegen einer Übervorteilung (OR 21)?
    • Übersicherung   =   Übervorteilung, wenn ein „offenbares Missverhältnis von Leistung (Kreditsumme) zur Summe der abgetretenen (Debitoren-)Forderungen (Sicherheit) besteht
      • zB Bevorschussung von 10 % der Debitoren und Blockierung bis zum Zeitpunkt des Zessionseinganges mit 90 %
      • zwingende Herausgabepflicht des Zessionars für den Mehrerlös, herrührend aus der frei gewordenen Sicherheitsmarge (vgl. ZGB 894, OR 172), ändert nichts an der Beurteilung als Übervorteilung
    • Berücksichtigung aller Umstände
      • Mittelmässige Bonität des Kreditnehmers
      • Schlechte Drittschuldner-Bonität
      • etc.
  • Verstoss gegen das Persönlichkeitsrecht, wenn der Kreditnehmer gerade durch das Missverhältnis in seiner wirtschaftlichen Freiheit übermässig eingeschränkt ist (vgl. ZGB 27)?

Gesetzestexte

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